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Dialog

Ihre Fragen und Anmerkungen zum Neubau Gemeindehaus und Innenrenovierung Alte Dorfkirche haben wir gesammelt und beantworten Sie hier.

 

Warum baut die Kirchengemeinde überhaupt ein neues Gemeindehaus?

Seit 2009 verfolgt die Kirchengemeinde intensiv das Ziel, das gesamte Gemeindeleben in und um die alte Dorfkirche zu stärken und zu fördern, die Kirche soll wieder – wie vor Verkauf des alten Pfarrhauses in der Kirchstraße - Zentrum des kirchlichen Lebens werden.

Seitdem die Flächen im bisherigen Gemeindezentrum zu Gunsten der Kinderkrippe aufgegeben wurden, haben die Gruppen und Kreise keine eigenen Räume mehr.

Wozu wird ein so großes Gemeindehaus benötigt? Im "Miteinander" finde ich wenig Veranstaltungen.

Das geplante Gemeindehaus ist auf keinen Fall zu groß – ganz im Gegenteil! Das Konzept sieht – insbesondere aus Kostengründen – vor, dass der Gemeindesaal im Gemeindehaus bewusst klein gebaut wird, da die Vorhaltung eines großen Raumes für große Gemeindefeste und ähnliches für 2 – 3 Veranstaltungen pro Jahr unwirtschaftlich ist. Für diese Fälle ist zukünftig der Kirchenraum vorgesehen.

Derzeit können viele Veranstaltungen nicht stattfinden, weil kein Raum dafür vorhanden ist. Das wird sich mit dem neuen Gemeindezentrum wieder ändern.

Wie kommt es zu der immer wieder diskutierten
Differenz der Kosten von 1,7 Mio. und 2,3 Mio. EUR ? 

Eine Kostenberechnung wurde im Auslobungstext nicht gefordert, da diese auch erst nach detaillierter Planung möglich ist. Die voraussichtlichen Kosten werden in der ersten Entwurfsphase unabhängig vom konkreten Architekturentwurf ermittelt. Grundlage sind statistische Gebäudekennwerte  (Bruttogrundfläche, Bruttorauminhalt etc.) und durchschnittliche Baukosten für Gemeindehäuser, die mittels Bauindexzahlen auf den aktuellen Zeitpunkt hochgerechnet werden. Sie enthalten selbstverständlich auch die durchschnittlichen Kosten für eine Heizung und - bei entsprechender Gebäudegröße - einen Aufzug. Alle eingereichten Entwürfe weichen in den Gebäudekennwerten nur geringfügig voneinander ab und halten somit das Budget ein.

Statistische Werte dieser Art unterliegen einer gewissen Streuung. Das bedeutet, dass die Baukosten in Laudenbach im Jahr 2018 höher oder niedriger sein können als der Durchschnittswert, mit dem gerechnet wurde. Die Erfahrung zeigt, dass die Bauindexzahlen in der derzeitigen Baukonjunktur nicht mehr repräsentativ und marktgerecht sind und daher mit höheren Kosten zu rechnen ist.

Daher ist es sinnvoll, über Einsparmöglichkeiten nachzudenken. Darauf hat Prof. Lorch lediglich gleich zu Beginn der Gespräche hingewiesen. Die Mehrheit des Kirchengemeinderates hält es gerade für seriös, die Kostenfrage frühzeitig anzusprechen. Der Kirchengemeinderat ist sich mit dem Architekturbüro einig, dass das vorgegebene Budget von 1,7 Mio. EUR eingehalten werden muss. 

Warum soll das Gemeindehaus an dieser Stelle stehen?

Ein wesentliches Ziel, nämlich die starke Anbindung des Gemeindehauses an die Kirche mit wechselseitiger und gleichzeitiger Nutzung kann nicht erreicht werden, wenn die Entfernung zu groß ist oder eine viel befahrene Bundesstraße überquert werden muss.

Die Infrastruktur des Gemeindehauses (Aufzug, Küche, Sanitäranlagen) soll auch der Kirche zu Gute kommen.

Zudem sieht der Entwurf einen Gemeindehof vor, der sich zwischen Gemeindehaus und Kirche bildet: er ist ein Ort der Begegnung und ganz wichtiges Element des Entwurfs.

Auf dem Foto in der Zeitung wirkt das Haus klobig, hässlich und unpassend.

 

Die Fotomontage ist fehlerhaft und vermittelt einen völlig falschen Eindruck von dem Projekt! Leider hat die Veröffentlichung dieser fehlerhaften Bildmontage dazu geführt, dass einige Bürger von Laudenbach nun das geplante Projekt ablehnen.

Was ist an der Fotomontage falsch, die die Kritiker in der Zeitung und in der Postfiliale veröffentlicht bzw. ausgelegt haben?

Zunächst, es gibt zwei verschiedene Fotomontagen: die in der Postfiliale ausgelegte stammt von der "Gemeindehaus-Initiative" selbst, die in der Zeitung veröffentlichte wurde von der Redaktion  der WN auf der Grundlage der vorgenannten Fotomontage gefertigt. Beide Fotomontagen sind fehlerhaft. Das Größenverhältnis im Vergleich zu dem  nördlich an der Hauptstraße stehenden Nachbargebäude  stimmt nicht, das Projekt ist um ca.  20% zu groß dargestellt. Außerdem sieht man auf dem Foto die Südwand des Projektes, jedoch nicht die Kirche! Tatsache ist, dass das Kirchengebäude in der gesamten Breite des Kirchenschiffes sichtbar ist, sobald man - von Norden kommend - die Südwand des Gemeindehauses sieht!

Die tatsächlichen Größenverhältnisse können Sie im Entwurf  und im Modell sehen.

Der Bau passt nicht zur Kirche und überhaupt nicht ins Dorfbild.

Der Neubau des Gemeindehauses orientiert sich in Größe, Höhe und Grundfläche an seinem Umfeld: Wie die umgebenden Gebäude bildet das Haus eine dichte Abfolge von Satteldächern, die giebel- und grenzständig entlang der B3 angeordnet werden. Dabei wird auch Bezug auf die historische Bebauung im Vorfeld der Kirche genommen.

Die Fassade ist lieblos und fantasielos gestaltet.

 

Der erste Fassadenentwurf zur B3 hin bot noch Verbesserungspotenzial. Das wurde auch schon in der Jurysitzung festgestellt. Das Büro Wandel Lorch machte dazu verschiedene Vorschläge, die in der Gemeindeversammlung am 17.10.2017 vorgestellt wurden. 

Inzwischen haben wir hier weiter gearbeitet und diskutiert. Der Entwurf wurde mehrfach überarbeitet. Den Planungsstand vom Mai 2018 sehen Sie hier »

Die Wahl des Fassadenmaterials wird durch das direkte Umfeld und die Zugehörigkeit zur Kirche geprägt: Das hell geschlämmte Mauerwerk nimmt die beiden Hauptmotive der umgebenden Bebauung auf: das Sichtmauerwerk der Kirche und den Putz der Bürgerhäuser. Die Gewände der Fenster werden mit Zuschlägen aus Rheinsandstein und Bruchsteinen versehen, um eine Zugehörigkeit zum Kirchenbau anzudeuten. Außerdem wird hiermit ein weiteres ortstypisches Material verwendet.

Warum sieht die Planung vor, dass das neue Gemeindehaus direkt an der B3 steht und nicht weiter nach hinten versetzt?

Städtebauliche Gründe sprechen für einen Standort direkt an der B3!  Es wird damit nicht nur die für die Hauptstraße typische Bebauung  - und somit auch  historische Bebauung - aufgegriffen, es entsteht vielmehr ein  von Kirche und Gemeindehaus gefasster Platz als Pendant zu dem auf der gegenüberliegenden Seite der B3 liegenden alten Marktplatz.  Die Kirche, die bisher durch die weitläufige Grünanlage mit starkem Bewuchs mehr in den Hintergrund gedrängt erscheint, wird dadurch stärker an den Straßenraum angebunden.

Übrigens haben die am Wettbewerb beteiligten Büros, die zugleich auch Städteplaner sind, die historische Baugrenze eingehalten. Auch alle bisher befragten, im Städtebau tätigen Fachleute haben den Entwurf des Architekturbüros Wandel Lorch für sehr gut befunden.

Der Eingang im Erdgeschoss geht direkt auf den schmalen Fußweg, man fällt sozusagen fast auf die Straße.

Der Eingang soll zurück gesetzt werden, damit genau das nicht passiert. Außerdem gewinnen wir dadurch einen wettergeschützten Eingangsbereich.

Inzwischen wurde der Eingang zum Pfarramt auf eine Länge von fünf Metern zurückversetzt, und zwar um bis zu einen Meter.

Die schöne Ansicht der Kirche und des Prätorius-Platzes wird verbaut.

Das stimmt so nicht: 

Mit der Gemeinde Laudenbach wurde einvernehmlich vereinbart, dass nur der nördliche Teil der unterhalb der Kirche liegenden Grünfläche bebaut werden darf. Als südliche Baugrenze ist daher die gedachte Verlängerung der Nordwand des Kirchenschiffes festgelegt. Damit ist die Kirche von der B3 aus von Norden kommend ca. 20 m nach der Einmündung des Berggäßchens ungemindert sichtbar.

Diese Vereinbarung wurde auch entsprechend in den Auslobungstext aufgenommen. Alle Entwürfe erfüllen diese Bedingung. Der ebenfalls im Auslobungstext stehende Satz „Ziel ist die Stärkung des Standorts Kirche, um eine bessere Wahrnehmung der Gemeinde in der Umgebung zu erreichen. Dabei soll die Sichtbarkeit der Kirche nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.“ mag im Widerspruch zu vorgenannter Festlegung stehen. Bei wörtlicher Auslegung würde es die gesamte Ausschreibung ad absurdum führen, da natürlich ein Gebäude gewisse Sichten einschränkt! Gemeint war mit dieser Aussage, dass die Sicht auf die Kirche von der B3 aus – unterhalb der Kirche stehend - nicht eingeschränkt wird.

Gegenüber der heutigen Situation ergibt sich eine erhebliche Verbesserung der Sichtbarkeit
der Kirche, die derzeit aufgrund der Bäume stark eingeschränkt ist!

Wie werden die beiden Gebäude von der B3 aus tatsächlich aussehen?

Das können Sie im Entwurf und im Modell ganz gut sehen. 

Gibt es nicht auch die Möglichkeit, auf dem Gelände des Kindergartens einen Anbau für einen Gemeindesaal zu bauen?

Diese Möglichkeit gibt es nicht. Das Außengelände des Kindergartens brauchen wir für unsere Kleinen. 

Außerdem könnten wir damit unser vorrangiges Ziel - das Gemeindeleben um die Kirche zu konzentrieren - nicht erreichen.

Das Pfarrhaus sollte in ein neues Gemeindehaus intergriert werden.

Die Kirchengemeinde Laudenbach wird kein eigenes Pfarrhaus mehr erwerben oder errichten. Flexibler und kostengünstiger ist auf Dauer die Anmietung von Wohnräumen für den Pfarrer/die Pfarrerin. 

Daher war der Verkauf des Pfarrhauses in der Schießmauerstraße eine der Voraussetzungen, bevor das Bauvorhaben Gemeindehaus und Kirchenrenovierung überhaupt von der Landeskirche genehmigt wurde.

Warum kann die Kirchengemeinde nicht bestehende Gebäude, wie die Krone, die Rose oder das Einhorn kaufen und dort das Gemeindezentrum unterbringen?

Den Vorschlag haben wir im Bauausschuss geprüft. 

Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass ein wesentliches Ziel, nämlich die starke Anbindung des Gemeindehauses an die Kirche mit wechselseitiger und gleichzeitiger Nutzung nicht erreicht werden kann. Das Konzept sieht – insbesondere aus Kostengründen – vor, dass der Gemeindesaal im Gemeindehaus bewusst klein gebaut wird, da die Vorhaltung eines großen Raumes für große Gemeindefeste und ähnliches für 2 – 3 Veranstaltungen pro Jahr unwirtschaftlich ist. Für diese Fälle ist zukünftig der Kirchenraum vorgesehen, der bei freier Bestuhlung mit Tischen bis zu 200 Personen fasst. Dies ist aber nur möglich, wenn die dazu notwendige Infrastruktur (Küche etc.) sich in unmittelbarer Nähe befindet.

Zudem sieht der Entwurf einen Gemeindehof vor, der sich zwischen Gemeindehaus und Kirche bildet: er ist ein Ort der Begegnung und ganz wichtiges Element des Entwurfs.
Selbst wenn die „Rose“ als Gemeindehaus geeignet wäre, bietet sie das nicht. Es müsste für alles immer die vielbefahrene Straße überquert werden. Es wären zwei getrennte Gebäude und jedes für sich, weil kein gemeinsamer Raum zwischen ihnen entstehen kann. Außerdem birgt das Überqueren der Straße auch ein Risiko, wenn z.B. die Kinder zum Kindergottesdienst über die Straße ins Gemeindehaus gehen müssen.

Das Gebäude ist viel größer als die Flächen, die uns nach den Gemeindehausrichtlinien zustehen. Die übersteigenden Flächen werden von der Landeskirche nicht gefördert.

Nach Auskunft des Landesamtes für Denkmalpflege steht das gesamte Ensemble "Gasthaus mit Fachwerkanbau und Scheunen" unter Denkmalschutz. Es sind nicht nur die Fassaden denkmalgeschützt, sondern auch das Innere der Gebäude mit Grundrissstrukturen,  Ausstattungen wie Treppe, Türen, Dielenböden, die Kelleranlagen, die Dachkonstruktionen etc. 

Aufgrund des sehr weitreichenden Denkmalschutzes ist ein barrierefreier Umbau sehr problematisch.

Zudem befindet sich das Gebäude in einem erheblichen Instandhaltungsrückstau (Fenster, Böden, Sanitär, Elektroinstallation etc.) Der finanzielle Aufwand einer Sanierung ist erheblich und übersteigt mit Sicherheit den Kostenaufwand eines Neubaus – insbesondere im Hinblick auf die geringere Förderung durch die Landeskirche.

Zusätzlich entstehen Kosten für die dann erforderliche Infrastruktur an der Kirche (Toilette, Wasseranschluss etc.). Zahlenmäßig lässt sich dies allerdings nur durch zusätzliche – dann kostenverursachende – Untersuchungen untermauern. 

Der Bauausschuss hat aber trotzdem den Evangelische Oberkirchenrat Karlsruhe  - Abteilung Kirchenbau - um eine Stellungnahme gebeten.  Am 01.12.2017 hat uns der EOK mitgeteilt: "Eine Genehmigung für den Kauf des Anwesens [Rose] kann aus baufachlicher Sicht nicht in Aussicht gestellt werden."

Am 13.12.2017 hat der Kirchengemeinderat daher beschlossen, den Ankauf der Rose nicht weiter zu verfolgen. 

Bei den weiteren ehemaligen Gaststätten entlang der B3 liegen die Verhältnisse ähnlich. Da sie noch weiter von der  Kirche entfernt liegen, wären sie als Gemeindehaus noch weniger geeignet. 

Warum geht man nicht auf die ursprüngliche Planung des Gemeindehauses nördlich der Kirche im Bereich
des alten Häuschens und des Innenhofes zurück?
 

Für den Kirchengemeinderat war diese  Planung  schon immer eine Notlösung.  Seinerzeit stand das Grundstück der Gemeinde Laudenbach nicht zur Verfügung, wir waren auf die Flächen im Eigentum der Kirchengemeinde angewiesen.

Der neue Standort für das Gemeindehaus im Bereich der Grünanlage bietet erhebliche Vorteile:

  • Die Errichtung eines Gemeindehauses unabhängig vom Kirchengebäude und trotzdem in unmittelbarer Nähe ist von der ganzen Planung leichter. Mit Sicherheit sind  die veranschlagten Kosten besser einzuhalten als bei einem Bauen im alten Bestand.
  • Der alte Standort erforderte einen grundlegenden Umbau der Sakristei. Diese steht auf zwei Stockwerkshöhen gegen den Hang - damit sind aufwändige Maßnahmen zum Schutz gegen Feuchtigkeit notwendig.
  • Die Belichtungsverhältnisse sind bei einem Neubau an der Hauptstraße günstiger, die ursprünglich geplante Überdachung des Innenhofes erfordert eine teure Glasdachkonstruktion.
  • Die Kirchenebene kann von der Hauptstraße aus mit einem Aufzug in dem neuen Gemeindehaus barrierefrei erreicht werden. Dies ist für ältere Gemeindeglieder wichtig, da die relativ starke Steigung der Kirchstraße vielen schon Schwierigkeiten bereitet.        

Der favorisierte Entwurf der Architekten Wandel Lorch widerspricht dem Auslobungstext des Evangelischen Kirchengemeinderates

Der Entwurf der Architekten Wandel Lorch wurde in einem moderierten unabhängigen Auswahlverfahren als bester Entwurf festgestellt. Diese Meinung vertraten auch unabhängige Experten, sowie Baufachleute der Landeskirche. Er entspricht dem Auslobungstext und trifft die Bedingungen und Anforderungen unserer Gemeindearbeit voll und ganz.

Die Sichtbarkeit der Kirche wird durch den Entwurf nicht eingehalten.

 

Die Sichtbarkeitsbedingung wurde durch den Gemeinderat der Kommune Laudenbach über die Fluchtlinie der Nordwand der Kirche definiert.

Dies ist so als Bedingung in den Architektenwettbewerb eingeflossen und wurde von dem favorisierten Entwurf des Architektenbüros Wandel Lorch eingehalten.

Die Bildmontagen der Initiative geben die wirklichen Perspektiven von Gemeindehaus und Kirche nur verzerrt und damit falsch wieder.

Der Entwurf passt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Umgebungsbebauung ist nicht nur das Kirchengebäude, es sind vor allem die Gebäude entlang der Hauptstraße.

Das geplante Gemeindehaus entspricht mit einer Straßenfrontlänge von nur 13,40 m und einer Traufhöhe von 6,90 m der vorhandenen Bebauung an der Hauptstraße, mit einer Grundfläche von nur 210 qm ist der Flächenverbrach äußerst gering.

Es gibt für das Einfügen in die Umgebungsbebauung einklagbare Regelungen im Bauordnungsrecht. Dies richtet sich nicht nach dem Geschmack einzelner Bürger.

Im Rahmen der inzwischen bewilligten Bauvoranfrage wurden neben den Sachbearbeitern des Bauamts auch Denkmalpfleger des Landesamtes für Denkmalpflege in Stuttgart, Archäologen und Fachleute der Stadtplanung und der Verkehrssicherheit befragt. Der positive Bescheid, also die Feststellung, dass unsere Planung nicht den Vorgaben dieser Profis entgegensteht, sind für uns ein sicheres Zeichen auf dem richtigen Weg zu sein.

Das Gemeindehaus soll weiter östlich nahe der Kirche gebaut werden und mit Natursteinfassade und Fachwerk versehen werden.

Die vorgeschlagene Lage und Gestaltung würde den besonderen Charakter unserer Kirche belasten. Das Alleinstellungsmerkmal unserer historischen Kirche wäre so aufgehoben. Es würde auch nicht der historischen Bebauung entsprechen. Früher stand dort eine einfache Scheune, es wäre somit auch keine Rekonstruktion eines alten Gebäudes.

Gerade das Spannungsfeld zwischen historischer Kirche und dem geplanten Neubau, der sich größenmäßig in die Umgebung einfügt, aber mit der Außenhaut von der Umgebung abhebt, mit dem dazwischen liegenden Gemeindehof als Stätte der Begegnung bildet den besonderen Reiz des Entwurfs.

Wir haben durchaus ein gewisses Verständnis für Einwendungen gegen ein Bauvorhaben, die das Aussehen einer gewohnten Umgebung verändern. Es muss aber fair abgewogen werden, was wichtiger ist:

Soll die alte Dorfkirche allein ein historisches Baudenkmal sein, oder doch ein Gotteshaus als Mittelpunkt eines lebendigen Gemeindelebens?    

Reicht der geplante Gehweg als Sicherheitsabstand zur viel befahrenen B 3 aus? Es befindet sich doch ein Eingang auf der Straßenseite.

Die Sicherheitsfragen am Eingang an der Bundesstraße nehmen wir  sehr ernst. So wurde der Eingangsbereich zum Pfarramt auf eine Länge von fünf Metern zurückversetzt, und zwar um bis zu einen Meter . Außerdem lässt sich durch entsprechende Barrieren (Ketten wie im Kreuzungsbereich am Friedhof) zusätzliche Sicherheit schaffen.

Der Zugang zu den Gemeinderäumen –auch für den Jugendraum– erfolgt übrigens über den Kirchvorplatz. Lediglich körperlich eingeschränkte Mitmenschen, die den Aufzug benötigen, nutzen den Eingang an der Straße als Zugang zum Gemeindehaus. Übrigens dient unser Neubau auf diese Weise auch der rollstuhlgerechten Erschließung des Kirchplatzes und der Kirche. Eine gute Nachricht für alle, die auf Hilfe angewiesen sind.  

Ist das geplante Gemeindehaus nicht viel zu groß  und steht damit im Widerspruch zu dem von der Landeskirche gefordertem Liegenschaftsprojekt?

Nein: Nach den Vorgaben von Gemeindehausrichtlinien und Liegenschaftsprojekt steht uns eine Fläche von
321 m² zu. Unser geplantes Gemeindehaus hat eine Fläche von insgesamt 341 m². Davon entfallen 46 m² auf das Pfarrbüro, d.h wir erhalten nur 295 m² Fläche für die Gemeindearbeit.

Im Vergleich hierzu: die Gemeinderäume in unserem alten Gemeindezentrum hatten eine Fläche von ca. 450 m². Noch deutlicher wird der Unterschied, wenn man die Größe des bisherigen Gemeindesaales (ca. 290 m²) mit dem neuen Gemeindesaal (ca. 120 m²) vergleicht. Von einem zu großen Gemeindehaus kann also nicht die Rede sein! Vielmehr werden wir bei großen Veranstaltungen wie Gemeindefesten noch die Kirche miteinbeziehen müssen, was aufgrund der räumlichen Nähe jedoch keine Probleme bereitet.

Was muss die Kirchengemeinde denn für das Grundstück in Erbpacht bezahlen?    

Mit der Gemeinde wurde ein marktüblicher Erbbauzins von 530 EUR pro Jahr vereinbart.

Der Wert der Erbpacht ergibt sich durch Kapitalisierung des vereinbarten Erbbauzinses auf die Laufzeit von 99 Jahren. Bei einem jährlichen Zinssatz von 2%, der heute in der Grundstücksbewertung üblicherweise angesetzt wird, beträgt der Kapitalisierungsfaktor bei vorschüssig zu zahlendem Zins 43,81956. Bei dem vereinbarten Erbbauzins von 530 EUR ergibt sich somit ein Wert von 23.225 EUR.    

Soll die Kirche wirklich "entrümpelt" werden? Was ist darunter
zu verstehen?

Der Begriff "Entrümpeln" taucht in der ersten Kostenberechnung vom 27.06.2018 tatsächlich auf. Die Kostenposition "Kirchenraum entrümpeln, Entsorgung" beinhaltet die Entsorgung von allem möglichen Material, das sich in Sakristei und auf der Empore angesammelt hatte (z.B. Requisiten von Aufführungen, alte Kerzenständer sowie Kerzen, alte Stühle, Kissen, defekte Geräte etc.). Die Architekten gingen damals davon aus, dass dies ein Fremdunternehmen entsorgt und nicht der Bauherr selbst und hat daher die Kosten mit 1.210 EUR netto angesetzt.

Inzwischen haben das ehrenamtliche Helfer erledigt. 

Soll der Altar aus "Laudenbacher Marmor" durch einen Betonaltar ersetzt werden?

Nein, ein Altar aus Stahlbeton war nie im Gespräch. Wir wünschen uns vielmehr  einen "beweglichen" Altar, der zum Beispiel bei Aufführungen oder Konzerten beiseite gestellt werden kann. So ist es in den Auslobungsunterlagen von Anfang an gefordert.

Es gibt die Kostenposition "Podest Altar Stahlbeton neu". Aus Stahlbeton ist dabei nur das Podest (die neue Stufenanlage), auf dem der  Altar stehen soll. Nach Abbruch des erhöhten Altarbereichs wird die Stufenanlage aus Beton neu aufgebaut und anschließend mit Holz verkleidet.

Der Förderverein hat Spenden für die Renovierung der Kirche gesammelt. Hält man sich bei den Ausgaben jetzt nicht an den Satzungszweck?

Doch, natürlich. Die Spendengelder werden nur für Maßnahmen ausgegeben, die unter Instandsetzung und Renovierung fallen. Jeder Spender kann sich bei der Kirchengemeinde über die Verwendung der Gelder im Detail informieren. 

 

 Evangelisches Gemeindehaus und

                                                             Innenrenovierung der Alten Dorfkirche

Laudenbach an der Bergstraße  

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