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Stand November 2017

Seit Ende August finden regelmäßige Gespräche mit dem Architekturbüro Wandel Lorch statt. Dabei geht es vor allem um die vom Preisgericht bereits formulierten Bedenken und Anregungen und die von Gemeindegliedern geäußerten Wünsche zum Wettbewerbsentwurf.

  • Bezüglich der Gestaltung der Fassade hat das Architekturbüro bereits Vorschläge unterbreitet: Auflockerung der Fassade durch zusätzliche Fenster bzw. gestalterische Elemente, beispielsweise durch eine Nische mit einer künstlerisch gestalteten Relieffigur. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
  • Der Eingang ins Gemeindehaus vom Kirchplatz aus wurde einladender gestaltet und an die Südwand verlegt.
  • Der Eingang zum Pfarramt im Erdgeschoss wird etwas zurückgesetzt.

In einer außerordentlichen Gemeindeversammlung am 17. Oktober, die von Kritikern des Projekts gefordert wurde, wurde erneut die Anonymität des Verfahrens angezweifelt sowie moniert, dass der Entwurf des Büros Wandel Lorch die im Auslobungstext festgelegten Forderungen (Sichtbarkeit der Kirche und Kostenrahmen) nicht einhält.

Stellungnahme zur Sichtbarkeit der Kirche:

Von einigen Gemeindegliedern wurde die durch den geplanten Neubau verminderte Sicht zur Kirche beanstandet (siehe auch Leserbriefe in den WN). Mit der Gemeinde Laudenbach ist einvernehmlich als südliche Baugrenze die gedachte Verlängerung der Nordwand des Kirchenschiffes vereinbart. Damit ist die Kirche von der B3 aus von Norden kommend ca. 20 m nach der Einmündung des Berggäßchens ungemindert sichtbar. Alle Entwürfe erfüllen diese Bedingung. Gegenüber der heutigen Situation ergibt sich eine erhebliche Verbesserung der Sichtbarkeit der Kirche, die derzeit aufgrund der Bäume stark eingeschränkt ist.

Stellungnahme zu den Kosten:

Eine Kostenberechnung wurde im Auslobungstext nicht gefordert, da diese auch erst nach detaillierter Planung möglich ist. Die voraussichtlichen Kosten werden in der ersten Entwurfsphase unabhängig von einem konkreten Architekturentwurf nach statistischen Gebäudekennwerten ermittelt (Bruttogrundfläche, Bruttorauminhalt etc.) und den dazu in der Fachliteratur veröffentlichten durchschnittlichen Baukosten (hier für Gemeindehäuser), die mittels Bauindexzahlen auf den aktuellen Zeitpunkt hochgerechnet werden. Sie enthalten selbstverständlich auch die durchschnittlichen Kosten für eine Heizung und - bei entsprechender Gebäudegröße - einen Aufzug. Alle eingereichten Entwürfe weichen in den Gebäudekennwerten nur geringfügig voneinander ab und halten somit das Budget ein.

Statistische Werte dieser Art unterliegen zum einen einer gewissen Streuung. Auch zeigt die Erfahrung, dass die Bauindexzahlen in der derzeitigen Baukonjunktur nicht mehr repräsentativ und marktgerecht sind und daher mit höheren Kosten zu rechnen ist. Es macht deshalb Sinn, über Einsparmöglichkeiten nachzudenken. Darauf hat Prof. Lorch lediglich gleich zu Beginn der Gespräche hingewiesen. Der Kirchengemeinderat ist sich mit dem Architekturbüro einig, dass das vorgegebene Budget von 1,7 Mio. EUR eingehalten werden muss.

Der Kirchengemeinderat möchte das gesamte Verfahren so transparent wie möglich gestalten. Eine eigene Homepage für das Bauvorhaben wird eingerichtet. Vorab veröffentlichen wir hier bereits den Auslobungstext, das Protokoll des Rückfragenkolloquiums sowie das Protokoll der Jurysitzung

Stand Juli 2017

Das Verfahren der Mehrfachbeauftragung eines Entwurfs für den Neubau eines Gemeindehauses sowie für die Kircheninnenrenovierung wurde im Juli abgeschlossen. Folgende Büros haben an der Mehrfachbeauftragung teilgenommen:

1. Kessler De Jonge Architekten und Partner, Heidelberg
2. Kraske Architekt, Laudenbach
3. motorplan Architektur + Stadtplanung, Mannheim
4. VON M GmbH, Stuttgart
5. Waechter und Waechter Architekten, Darmstadt
6. Wandel Lorch Architekten + Stadtplaner, Saarbrücken

 

Bei der Mehrfachbeauftragung handelt es sich um ein „anonymes Verfahren“, d.h. die vom KGR mit der Durchführung des Verfahrens der Mehrfachbeauftragung beauftragte Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (pro_ki_ba) hat bei Eingang der Entwürfe diese anonymisiert. Das Preisgericht, das am 12. Juli 2017 tagte (Jurysitzung), hat somit die Entwürfe ohne Kenntnisse über die Verfasser der Entwürfe beurteilt und bewertet.

 

Dem Preisgericht gehörten folgende Personen an:

Fachjuroren (stimmberechtigt):

1. Herr Prof. Peter Krebs, Architekt, Karlsruhe
2. Frau Beate Malsam, Architektin, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe
3. Herr Jürgen Schlechtendahl, Leiter Bereich Kirchenbau, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe

Stellvertretende Fachjuroren:

1. Frau Cordula Lünenschloss, Architektin, Abteilung Bau, Kunst und Umwelt, EOK Karlsruhe

Sachjuroren (stimmberechtigt):

1. Frau Pfarrerin Birgit Risch, Evang. KG Laudenbach
2. Herr Matthias Fried, Vorsitzender Kirchengemeinderat, Evang. KG Laudenbach
3. Frau Isabelle Ferrari, Kirchengemeinderätin, Evang. KG Laudenbach
4. Dr. Gerd Duddek, Vertreter für den Förderverein "Alte Dorfkirche e.V.", Laudenbach

Stellvertretende Sachjuroren:

1. Frau Petra Gauges, Kirchengemeinderätin, Evang. KG Laudenbach
2. Frau Gabriele Weißer, Kirchengemeinderätin, Evang. KG Laudenbach
3. Frau Ulrike Adam, Gemeindemitglied, Evang. KG Laudenbach

Sachverständige (kein Stimmrecht):

1. Frau Dr. Ruth Cypionka, Landesamt für Denkmalpflege
2. Herr Martin Hörr, Leiter Bau- u. Umweltamt, Gemeinde Laudenbach
3. Herr Dr. Martin Kares, Orgel- und Glockenprüfungsamt, EOK Karlsruhe
4. Frau Ulrike Beichert, Abteilung Gottesdienst und Kirchenmusik, EOK Karlsruhe

Mit dem 1. Rang zeichnete die Jury den Entwurf des Büros Wandel Lorch Architekten + Stadtplaner, Saarbrücken aus.
Mit dem 2. Rang wurde der Entwurf des Büros VON M Gmbh, Stuttgart ausgezeichnet.

Alle Entwürfe wurden der Gemeinde in einer Gemeindeversammlung am 16. Juli 2017 vorgestellt sowie vom 26. bis 28. Juli in der Kirche ausgestellt.

Der Kirchengemeinderat hat beschlossen, der Empfehlung des Preisgerichts zu folgen und der weiteren Bearbeitung den Entwurf des Büros Wandel Lorch Architekten, Saarbrücken zugrunde zu legen und das Büro mit weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, wobei insbesondere folgende vom Preisgericht bereits formulierte Bedenken und Anregungen zu berücksichtigen sind:

  • die Fassadengestaltung soll überdacht werden
  • der platzseitige Zugang soll einladender gestaltet werden
  • die Nähe zur Nachbarbebauung ist eigentumsrechtlich bzw. baurechtlich zu klären
  • Optimierungsmöglichkeiten des Untergeschosses sind in Bezug auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen
  • die Fenster in der Kirche sollen nicht ausgetauscht werden, das weitere Vorgehen ist zu beraten
  • eine Möglichkeit für eine barrierefreie Abendmahlfeier ist zu prüfen
  • es ist zu prüfen, ob die Gemeinderäume an die Südseite und Küche und Nebenräume an die Nordseite gelegt werden können (Spiegelung des Grundrisses im OG)

Ende August findet unter Beteiligung des EOK ein erstes Gespräch mit dem Architekturbüro Wandel Lorch statt.

Stand November 2016

Der Kirchengemeinderat hat der Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (pro_ki_ba) den Auftrag zur Betreuung einer Mehrfachbeauftragung im anonymen Verfahren mit 6 Teilnehmern erteilt. Am Ende des Verfahrens stehen dann 6 Entwürfe für das neue Gemeindehaus sowie die Kirchenrenovierung zur Verfügung. In einer Jurysitzung wird der „beste“ Entwurf ausgewählt.

Die Arbeiten im Kindergarten zur Einrichtung der 2. Krippengruppe sind weitgehend abgeschlossen, lediglich der Wickelraum konnte wegen Lieferschwierigkeiten des Fensters noch nicht fertiggestellt werden.

Stand September 2016

Bezüglich der Konditionen des Erbbaurechtsvertrages für das zukünftige Gemeindehaus-grundstück konnte mit der Gemeinde Laudenbach eine Einigung erzielt werden.

Bereits am 21. Juli fand ein Ortstermin mit der für uns zuständigen Sachbearbeiterin des EOK statt, in dem das weitere Vorgehen besprochen wurde. Die Mehrfachbeauftragung kann nun eingeleitet werden. Allerdings ist der EOK personell nicht in der Lage, die Organisation der Mehrfachbeauftragung (Verfahrensvorbereitung, Bearbeitung, Vorprüfung und Jurysitzung) selbst zu übernehmen, es soll ein externes Büro hiermit beauftragt werden.

Im Kindergarten konnten während der Ferien die Schmutz verursachenden Umbaumaßnahmen für die Einrichtung der 2. Krippengruppe abgeschlossen werden.

Stand Juni 2016

Bezüglich des Bauvorhabens Gemeindehaus/Kirchenrenovierung sind wir einen entscheidenden Schritt weiter gekommen. Die Gemeinde Laudenbach ist bereit, der Kirchengemeinde zum Bau eines Gemeindehauses den nördlichen Bereich der Grünanlage unterhalb der Kirche zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Mai die Verwaltung beauftragt, mit der evang. Kirchengemeinde einen entsprechenden Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Nach Festlegung der Laufzeit und dem Erbbauzins benötigen wir hierzu allerdings zunächst noch die Genehmigung des Oberkirchenrates, wir hoffen, dass dies schnell über die Bühne geht, damit konkret in die Planung eingestiegen werden kann. Bevor eine sog. Mehrfachbeauftragung, d.h. die Auftragsvergabe für einen Entwurf für ein Gemeindehaus und die Kirchenrenovierung an bis zu 5 Architekten, erfolgen kann, ist der sog. Auslobungstext an die neue Situation anzupassen.

Unsere andere Baustelle ist der Kindergarten. Hier hat – zunächst in provisorischen Räumen – im April die zweite Krippengruppe ihren Betrieb aufgenommen. Seitdem ist eine Nutzung des großen Saales durch Gruppen und Kreise unserer Gemeinde nicht mehr möglich. Für die erforderlichen Umbauten im großen Saal ist eine Baugenehmigung erforderlich, leider konnte daher mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen werden.

Stand Januar 2016

In Sachen Kirchenrenovierung gab es im Jahr 2015 leider einen Stillstand. Mit dem Verkauf des Pfarrhauses und der Abgabe von großen Teilen der Gemeinderäume im Gemeindezentrum zu Gunsten der Kinderkrippe wurden zwar weitere Voraussetzungen für die Realisierung von Gemeinderäumen in Kirchennähe erfüllt. Neben einem mittelfristigen Konzept für die Nutzung des großen Saales im Gemeindezentrum forderte der Oberkirchenrat jedoch noch den Abschluss der Sanierung des Kindergartens, bevor weitere Schritte in Richtung Kirchenrenovierung unternommen werden können.

Die Sanierung des Kindergartens ist – bis auf ein paar Kleinigkeiten – abgeschlossen. Im September 2015 wurden im Rahmen eines Tages der offenen Tür die neu gestalteten Räume feierlich eingeweiht. Auch die Außenanlagen wurden tlw. neu angelegt, ein Spielplatz für die Krippengruppe wurde neu gestaltet.

Wie wichtig die Einrichtung der Krippengruppe war, zeigt sich in den Anmeldezahlen. Der Bedarf steigt! Dies ist auch der Grund dafür, dass uns die Gemeinde Laudenbach gebeten hat, in dem verbliebenen Gemeindesaal eine 2. Krippengruppe einzurichten. Aus unserer Sicht ist dies kurzfristig möglich, bereits im April werden wir eine 2. Gruppe eröffnen – zunächst in provisorischen Räumen, bis die erforderlichen Umbauarbeiten im großen Saal erfolgt sind. Allerdings stehen uns dann in dem Gebäude keine Flächen für unsere Gemeindearbeit, für die Gruppen und Kreise, mehr zur Verfügung. Das Projekt Kirchenrenovierung und der Bau von Gemeinderäumen an der Kirche muss daher so schnell wie möglich vorangetrieben werden. Bis dahin sind Zwischenlösungen zu suchen.

Ziel muss es sein, diese Interimszeit so kurz wie möglich zu halten. Der Oberkirchenrat hatte bereits seine Zustimmung zur Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Lösung gegeben: sie sieht vor, dass an der Stelle des alten „Häuschens“ nördlich der Kirche das Pfarramt sowie im Bereich des derzeitigen Innenhofes ein Gemeindesaal errichtet wird. Es handelte sich dabei schon immer um eine Notlösung, denn Vorgabe für die Machbarkeitsstudie war die Realisierung der Baumaßnahme auf dem kircheneigenen Grundstück. Nun hat die Gemeinde Laudenbach signalisiert, dass sie bereit ist, uns für den Bau eines Gemeindehauses die unterhalb der Kirche an der B3 liegende Grünfläche zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich muss die Planung so erfolgen, dass die Sicht zur Kirche selbst von der B3 aus erhalten bleibt.

Diese neue Variante hat gegenüber der bisherigen Planung erhebliche Vorteile:

  • Die Errichtung eines Gemeindehauses unabhängig vom Kirchengebäude und trotzdem in unmittelbarer Nähe ist von der ganzen Planung leichter und vermutlich auch kostengünstiger. Mit Sicherheit sind zumindest die veranschlagten Kosten besser einzuhalten als bei einem Bauen im alten Bestand.
  • Kirchenrenovierung und Gemeindehaus können in zwei unabhängigen Bauabschnitten erfolgen, zuerst das Gemeindehaus, dann die Kirchenrenovierung. Während der Kirchenrenovierung stehen dann Räume für die Gottesdienste zur Verfügung.
  • Die bisherige Planung erfordert einen grundlegenden Umbau der Sakristei, wobei diese auf 2 Stockwerkshöhen gegen den Hang steht und damit aufwändige Maßnahmen zum Schutz gegen Feuchtigkeit notwendig sind
  • Zudem waren die Aussagen des Denkmalschutzes zu Veränderungen an der Sakristei und dem Aufgang zur Empore widersprüchlich und nicht ganz klar, führen aber mit Sicherheit bei der bisherigen Lösung zu Problemen und Einschränkungen in der Planung.
  • Die Belichtungsverhältnisse sind bei einem Neubau an der B3 günstiger, die bisher geplante Überdachung des Innenhofes erfordert eine aufwändige Glasdachkonstruktion
  • Und – last not least – die Kirchenebene kann von der B 3 aus mit einem Aufzug in dem neuen Gemeindehaus barrierefrei erreicht werden, dies ist für ältere Gemeindeglieder wichtig, da die relativ starke Steigung der Kirchstraße vielen schon Schwierigkeiten bereitet.Dieser Planungsänderung muss zunächst der Oberkirchenrat zustimmen, eine Anfrage wurde bereits gestellt. Stand Januar 2015 Die energetische Sanierung (Fenster und Heizung) des Obergeschosses konnte Ende 2014 abgeschlossen werden. Die Sanierung des großen Gemeindesaales wurde dabei allerdings einerseits aus Kostengründen zurückgestellt, andererseits muss hier erst die geklärt werden, wie dieser Raum langfristig genutzt werden kann, wenn das geplante Gemeindezentrum an der Kirche realisiert ist. Im Gemeindesaal wurde lediglich eine kleine Teeküche als Ersatz für die alte Küche eingebaut.Anfang Januar ist der Kindergarten mit seinen Gruppen in die oberen Räume umgezogen. Die Sanierung des Erdgeschosses sowie der Außenfassade stehen jetzt an.

Stand April 2014 

Im März fand ein Gespräch im EOK mit der Abteilung „Gemeindefinanzen und Bau“ statt.

Das Konzept der Kirchenrenovierung mit Konzentrierung des Gemeindelebens an der Kirche durch Schaffung eines kleinen Gemeindezentrums im nördlichen Bereich der Kirche wird befürwortet und unterstützt. Während die Machbarkeitsstudie jedoch die Realisierung in mehreren Bauabschnitten vorsieht, wobei in einem letzten Bauabschnitt - nach Aufgabe der Gemeinderäume im alten Gemeindezentrum - die Überdachung des Innenhofes und damit die Schaffung eines großen Gemeindesaales erfolgen sollte, empfiehlt der EOK aus planerischen und bautechnischen Gründen die Durchführung der Baumaßnahme in einem Zuge.

Hierzu ist allerdings ein mittelfristiges Konzept für die Nutzung des derzeitigen großen Saales zu erstellen, da die Realisierung der Gesamtbaumaßnahme an der Kirche zwingend die Aufgabe der bisherigen Räume für die Gemeindearbeit im alten Gemeindezentrum voraussetzt. Wird hier eine Lösung gefunden, ist der EOK bereit, das Bauvorhaben als Gebäudeoptimierungsmaßnahme anzuerkennen, was für die Kirchengemeinde wiederum eine günstigere Mitfinanzierung durch den EOK bedeutet. Der EOK hat zugesagt, die erforderlichen Zuschüsse noch mittelfristig einzuplanen.

Es besteht somit die berechtigte Hoffnung, dass noch in diesem Jahr die Mehrfachbeauftragung für eine Planung erfolgen kann, d.h. dass 4 – 5 Architekten beauftragt werden, einen Entwurf für die Kirchenrenovierung mit der Schaffung eines kleinen Gemeindezentrums zu erarbeiten.   

Stand Februar 2014 

Ein wichtiges Etappenziel in der Umsetzung der Machbarkeitsstudie wurde erreicht: Der Bau eines Pfarrbüros mit Amtsräumen des Pfarrers/der Pfarrerin setzt den Verkauf des Pfarrhauses voraus. Der Kirchengemeinderat hatte in seiner Septembersitzung 2013 den Verkauf beschlossen, im Januar 2014 konnte der Kaufvertrag protokolliert werden. Gleichzeitig wurde mit den neuen Eigentümern ein Mietvertrag über die Räume des Gemeindebüros für eine Interimszeit bis zur Realisierung der Amtsräume an der Kirche abgeschlossen.

Stand Juli  2013 

Im Rahmen der Gemeindeversammlung am 11. Juli wurde die Machbarkeitsstudie von der Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH (pro_ki_ba) der Gemeinde vorgestellt. Ziel der Studie war die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung der Gebäude der Kirchengemeinde Laudenbach. Die Studie kann im Pfarrbüro eingesehen werden. 

Nach den Recherchen und Schätzungen der pro_ki_ba werden die vorhandenen Gebäude der Kirchengemeinde (Kirche, Pfarrhaus und Gemeindezentrum mit Kindertagesstätte) in den nächsten 20 Jahren für die Bauunterhaltung und die Anpassungen der Gebäude an  aktuelle Anforderungen wie z.B. Barrierefreiheit ca. 2,3 Mio. EUR verursachen. Dabei hat die Kirchengemeinde nach den Gemeindehausrichtlinien etwa 20% zu viel Fläche an Gemeinderäumen und bei der derzeitigen Auslastung einen Raum für die Gruppen und Kreise zu viel. In Anbetracht der demographischen Entwicklung wird sich diese Situation noch verschärfen. 

Nachdem durch die Erweiterung der Kindertagesstätte bereits zwei Gruppenräume weggefallen sind, hat pro_ki_ba noch zwei Lösungsvarianten A und B untersucht. Variante A enthält drei Standorte: Pfarrhaus mit Pfarrbüro, Gemeindezentrum mit „großem Saal“, zwei weitere Gruppenräume in der Kirche/Sakristei (Abbildungen 57-58 der Studie). Dabei ist mit reinen Baukosten von ca. 3 Mio. EUR zu rechnen. Durch Einsparungen bei Lohn-, Verwaltungs-, Betriebs- und Instandhaltungskosten ergibt sich eine finanzielle Belastung in den nächsten 20 Jahren von 1,7 Mio. EUR im Vergleich zum jetzigen Gebäudebestand.

In Variante B bleibt nur noch ein Standort erhalten, das Pfarrhaus wird verkauft, Pfarramt mit Amtsräumen des Pfarrers/der Pfarrerin befinden sich in einem Neubau an Stelle des Häuschens, Ersatz für den großen Saal schafft die Überdachung des Innenhofs (Abbildungen 62–63 der Studie). Die reinen Baukosten von 3,3 Mio. EUR reduzieren sich durch Verkaufserlös des Pfarrhauses und noch geringere Folgekosten auf 1,5 Mio. EUR Vergleichskosten.

Pro ki ba hat außer den Kosten noch weitere Entscheidungskriterien bewertet wie Standort, Städtebau und Akzeptanz in der Gemeinde (siehe Abb. 69 und 70 der Studie). Sie empfiehlt abschließend die Verwirklichung der Variante A in einer ersten Stufe, so dass die Optionen für die Weiterentwicklung zur Variante B als endgültiges Ziel genutzt werden können. Als Zwischenstufe von Variante A zur Variante B schlägt pro_ki_ba vor, den „großen Saal“ im Gemeindezentrum zunächst zu belassen, jedoch das Pfarrhaus zu veräußern, eine Dienstwohnung am Ort anzumieten und das Pfarrbüro mit den  Amtsräumen – wie in Variante B vorgesehen – an die Kirche zu verlegen. Nach Aufgabe des Saales im Gemeindezentrum könnte dann abschließend der Innenhof zwischen Kirche, Sakristei und Pfarramt überdacht werden. 

Der Kirchengemeinderat bevorzugt die Variante B und möchte diese – über die vorgenannte Zwischenstufe – möglichst zeitnah realisieren. In der nachfolgenden Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen: 

  • Die Frage der Parkplätze wurde in der Studie nicht geprüft. Dies muss im Architektenwettbewerb bzw. im folgenden Baugenehmigungsverfahren und in Abstimmung mit der politischen Gemeinde geklärt werden.
  • Der Zugang zum Pfarrbüro ist durch den Innenhof vorgesehen, über das Berggäßchen erfolgt nur „Zulieferbetrieb“.
  • Ein spezieller Jugendraum wurde nicht geplant. Durch die Flächenbeschränkungen der Gemeindehausrichtlinie müssen alle Räume für Mehrfachnutzung vorgesehen werden.
  • Der Verkauf des Pfarrhauses ist rechtlich möglich. Die Kirchengemeinde muss für den Pfarrer eine Wohnung zur Verfügung stellen. Flexibler und kostengünstiger als ein eigenes Pfarrhaus ist eine bedarfsgerechte Anmietung für den jeweiligen Pfarrer. Die Mietkosten wurden im Kostenvergleich berücksichtigt. Es ist kein Neubau des Pfarrhauses an der Kirche vorgesehen. Die räumliche Entfernung von Pfarramt und Pfarrwohnung ist für den Pfarrer sicher angenehmer und für die Gemeinde nicht gravierend, wenn alle sonstigen Einrichtungen der Gemeinde am gleichen Ort sind.
  • Die Frage des Schallschutzes zwischen dem Innenhof (künftiger Gemeindesaal) und dem Kirchenraum muss wahrscheinlich organisatorisch gelöst werden. Eine bauliche Lösung ist möglich, wird aber wahrscheinlich sehr teuer.
  • Der Zugang zum Innenhof/Saal wird über die Kirche und von außen möglich sein.
  • Die neuen Gruppenräume werden jeder eine eigene Atmosphäre bieten, im Vergleich zu den alten Räumen an der Schießmauerstraße ist sicher eine Verbesserung zu erwarten.
  • Eine mögliche Geruchsbelästigung aus dem alten Keller unter der Sakristei muss baulich gelöst werden.
  • Der Saal im alten Gemeindezentrum wird nach Abschluss der dortigen Umbauten vorläufig weiter als Gruppenraum genutzt. Die Frage, ob der Raum noch für  öffentliche Veranstaltungen genutzt werden darf (Brandschutz), muss noch geklärt werden. Die Toiletten der Kindertagesstätte können mit benutzt werden. Der Kirchengemeinderat möchte in den „großen Saal“ nicht mehr investieren, da langfristig die Variante B mit allen Räumen an der Kirche angestrebt wird. Nach einer regen Diskussion konnte festgestellt werden, dass die Gemeinde der schrittweisen Realisierung dieser Variante zustimmt. Der KGR wird selbstverständlich die in der Gemeindeversammlung geäußerten Anregungen, Kritikpunkte und Bedenken berücksichtigen. Die Frage der Finanzierung des Bauvorhabens ist noch nicht gelöst. Die in der Studie genannten Beträge sind die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Oberkirchenrat wegen der Fördergelder. Von den geschätzten Baukosten verbleiben bei der Kirchengemeinde in der Regel etwa 40%. Die Reduzierung der Gemeindeflächen wirkt sich hier positiv aus, möglicherweise auch die Tatsache, dass die Kirchengemeinde freiwillig am Haushaltssicherungskonzept teilnimmt. Nächste Schritte sind Vorgespräche mit dem Denkmalamt und Baurechtsamt sowie die Abstimmung mit den kirchlichen Beteiligten im Oberkirchenrat. Durch die anstehenden Neuwahlen des Kirchengemeinderats verzögert sich der Prozess. Formulierung und Vergabe der Mehrfachbeauftragung sollen aufgrund einer Vorgabe des Oberkirchenrates erst nach den Kirchenwahlen erfolgen.  

Stand Mai  2013 

Am 01. April wurde die Kinderkrippe in unserer Kindertagesstätte „miteinander“ in Betrieb genommen. Allerdings konnten die Räumlichkeiten im Obergeschoss des Gemeindezentrums nicht termingerecht fertiggestellt werden, daher wurde im Erdgeschoss ein Krippenraum provisorisch durch Zusammenlegung der 3 Kindergartengruppen zu 2 Gruppen geschaffen. Die Machbarkeitsstudie liegt nun in endgültiger Form vor. Sie sieht im Wesentlichen die bereits aufgeführten Nutzungsmöglichkeiten des Kircheninnenraumes bzw. der Fläche des Häuschens und des Innenhofes vor (siehe Stand August 2012) und untersucht nunmehr auch die Möglichkeiten einer Finanzierung. Der Vorschlag des KGR, im Bereich des Häuschens statt des Pfarrbüros einen zusätzlichen Gruppenraum zu errichten, kann nicht realisiert werden, da die der Gemeinde nach den Gemeindehausrichtlinien zustehende Fläche für Gemeinderäume bereits mit den in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen erschöpft ist. Außerdem widerspricht die Anmietung eines Pfarrbüros an anderer Stelle dem Konzept einer Bündelung alles kirchlichen Lebens im „Zentrum Kirche“.  In einem Ende April geführten Gespräch mit dem Oberkirchenrat wurden die einzelnen Schritte einer möglichen Realisierung der vorgeschlagenen Maßnahmen besprochen. In einer Gemeindeversammlung am 10. Juli 2013 wird pro_ki_ba die Machbarkeitsstudie der Gemeinde vorstellen. Die Studie kann im Pfarrbüro eingesehen werden.  

Stand September 2012 

Die Baugenehmigung für den Umbau bzw. die Erweiterung des Kindergartens um eine Kinderkrippe wurde am 29.08.2012 erteilt. Um die Kinderkrippe möglichst bald in Betrieb nehmen zu können und die dafür in Aussicht gestellten Zuschüsse zu erhalten, werden die Bauarbeiten in zwei Abschnitten erfolgen: zunächst die Einrichtung der Kinderkrippe im OG des Gemeindezentrums und anschließend der Umbau im Erdgeschoss. Z. Zt. werden die Werkplanung und die Ausschreibungen erstellt. 

Stand  August 2012 

Am 25.07.12 hat pro_ki_ba dem KGR, dem Planungsausschuss sowie dem Vorstand des Fördervereins „Alte Dorfkirche e.V.“ den aktuellen Planungsstand der Machbarkeitsstudie vorgestellt. pro_ki_ba schlägt folgende Nutzungsmöglichkeiten des Kircheninnenraumes bzw. der Fläche des Häuschens und des Innenhofes vor, die nun auf ihre Finanzierbarkeit untersucht werden sollen:

  • Unter der Empore wird ein Gemeinderaum abgetrennt, der mit Windfangtüren zum Turmeingang und einem Glasportal zur Kirche hin geöffnet wird. In der nordwestlichen Ecke wird ein Lift eingebaut, der auch die Empore barrierefrei erschließt.
  • Die Orgel wird von der Empore in den etwas abgesenkten Chorraum verlegt, der Altar rückt weiter vor in den Kirchenraum, womit die gesamte Liturgie in die Mitte der Gemeinde rückt. Die Bänke werden von den Außenwänden eingekürzt und damit der Kirchenraum selbst erlebbar gemacht.
  • Der Freiraum auf der Empore wird zum Einbau eines zweiten Gemeinderaumes genutzt. Er soll mit beweglichen Glaselementen so vom Kirchenraum getrennt werden, dass er dennoch als Empore bei Festgottesdiensten mitgenutzt werden kann. Im Turm kann ein Meditationsraum eingerichtet werden, so dass die beiden Gruppenräume unabhängig vom Sakralraum beheizt werden können.
  • Von der Sakristei wird ein Gruppenraum unter Einbeziehung des Windfanges und des Abstellraumes abgetrennt. Es ist zu prüfen, ob dieser Raum  eine barrierefreie Erschließung vom Detschbrunnenweg  aus erhalten kann.
  • In einem weiteren Bauabschnitt ist der Abriss des Häuschens vorgesehen, um dort das Pfarramt mit WC-Anlage und Teeküche unterzubringen. Der kleine Neubau flankiert dann den Innenhof vor der Kirche, der mit einer leichten Konstruktion überdacht wird und so einen Gemeindesaal schafft. Welche der vorgenannten Nutzungsmöglichkeiten realisiert werden können, werden die Finanzen entscheiden. Das bisherige Konzept sieht im ersten Bauabschnitt nur einen schalldichten Raum (Abtrennung Sakristei) vor, für die Kindergottesdienste (Kindergartenkinder/Schulkinder) werden jedoch zwei Räume benötigt. Daher hat der KGR pro_ki_ba gebeten, hier noch weitere Möglichkeiten zu untersuchen. Außerdem hält es der KGR für sinnvoller, die Fläche des Häuschens weiterhin für Gemeinderäume zu nutzen und - nach einem evt. Verkauf der Pfarrhauses - Räume für das Pfarramt in zentraler Lage in Laudenbach anzumieten.   

Stand Juli 2012  

Am 08.Juli wurde in der Gemeindeversammlung der augenblickliche Stand der Planung bezüglich der Kirchenrenovierung, der Einrichtung einer Kinderkrippe und der Sanierung des EGZ erläutert. Außerdem wurde das Finanzierungskonzept vorgestellt. Die in der Gemeindeversammlung gezeigten Folien können Sie hier abrufen. 

Stand Juni 2012 

Die Realisierung der Kinderkrippe eilt, da diese zum Kindergartenjahr 2013/14 fertiggestellt sein muss, um Fördergelder des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Am 04. Mai wurde der Bauantrag eingereicht.  Z. Zt. läuft die Werkplanung auf Hochtouren, damit möglichst schnell die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen kann. 

Der aktuelle Planungsstand der Umbaumaßnahmen sieht folgendes vor: Vorgabe für den Umbau war, aus finanziellen Gründen so wenig wie möglich in den alten Bestand einzugreifen. Im Erdgeschoss bleibt daher der Grundriss weitgehend erhalten, nur im Foyer wird ein Raum – zur Schießmauerstraße hin – abgetrennt, der eine Küche und einen Essbereich enthalten wird. Der jetzige „überdachte“ Außenbereich, in dem die Kinder ihre Roller und Fährräder abstellen, wird den vorgenannten Räumen zugeschlagen. Die bisherige Küche wird einem Gruppenraum zugeordnet, so dass dann jede der 3 Gruppen einen Intensivraum hat. Im Heizungsraum (rechts zwischen den beiden Glastüren im Eingangsbereich des Kindergartens) und dem darüberliegenden Büro ist ein barrierefreier Aufzug vorgesehen.

Im Obergeschoss wird die Kinderkrippe eingerichtet, hier sind größere Grundrissveränderungen erforderlich: im Bereich der jetzigen Toilettenanlagen und einem Teil des Büroraumes sind eine Behindertentoilette, Damen- und Herren-WC-Anlage sowie der Pflegeraum für die Krippe geplant. Der bisherige Jugendraum wird der Gruppenraum der Kinderkrippe, der Abstellraum wird der Schlafraum und der „kleine Saal“ (bisher zum Foyer und großen Saal zuschaltbarer Raum) wird aufgeteilt in einen Ruheraum und ein Atelier. Wie im EG wird aus dem Foyer ein entsprechender Raum auch im OG abgetrennt, wobei die Küche entfernt wird. Dieser Raum ist als Multifunktionsraum vorgesehen.

Der Große Saal bleibt als Gemeinderaum für unsere Gruppen und Kreise bestehen, wobei der Raum weitgehend im alten Zustand belassen wird. Als 2. Fluchtweg aus dem OG ist eine Außentreppe an der Südseite des großen Saales vorgesehen. 

Die Einrichtung der Kinderkrippe verursacht nach derzeitigem Stand Kosten in Höhe von ca. 216 T€, die Sanierung des Kindergartens und des Gemeindehauses ca. 680 T€. Glücklicherweise gibt es Zuschüsse vom Bund, der Gemeinde und dem Oberkirchenrat. Nach Gewährung aller beantragten Zuschüsse verbleiben bei der Kirchengemeinde für die Kinderkrippe Kosten in Höhe von ca. 12 T€, für die Sanierung ca. 106 T€.

Für die Kirchenrenovierung verbleiben dann unter Berücksichtigung des derzeitigen Spendenaufkommens ca. 235 T€, die mittels Baubeihilfe und Baudarlehen des Oberkirchenrates auf ca. 585 T€ aufgestockt werden können.Diese Mittel reichen mit Sicherheit nicht aus, um unsere bisherigen Vorstellungen von der Kirchenrenovierung sowie der Schaffung zusätzlicher Räume an/in der Kirche zu realisieren. Trotzdem müssen die beabsichtigten Baumaßnahmen an der Kirche – gegebenfalls in mehreren Bauabschnitten – dringend weiter vorangetrieben werden, damit der Zeitraum, in dem für unsere Gemeindearbeit nur der Große Saal im EGZ zur Verfügung steht, möglichst kurz ist. Noch vor der Sommerpause wird dem Kirchengemeinderat ein Zwischenergebnis der Machbarkeitsstudie von pro_ki_ba vorgelegt werden. 

Stand April 2012 

Die Planung der Kinderkrippe sowie der Sanierung der bestehenden Gruppenräume unseres Kindergartens schreitet zügig voran. Die Kinderkrippe wird ca. 2/3 der Fläche des Obergeschosses des Gemeindezentrums in Anspruch nehmen, für kirchengemeindliche Zwecke wird nur noch der „große Saal“ (ohne den jetzt zuschaltbaren Nebenraum) zur Verfügung stehen.

Der Kirchengemeinderat hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang eine energetische Sanierung dieses Raumes erfolgen sollte und ob z.B. eine Unterteilung des Raumes, der Einbau einer Teeküche oder von Schrankwänden erforderlich ist, damit auch zukünftig die Arbeit unserer Gruppen und Kreise gewährleistet ist. Er ist zu dem Schluss gekommen, den Raum weitgehend im alten Zustand zu belassen, denn jeder Euro, der hier nicht ausgegeben wird, bringt uns unserem Ziel, im Bereich der Kirche Gemeinderäume zu schaffen, einen Schritt näher. Und dieses Ziel ist keineswegs zurückgestellt, sondern wird intensiv weiter verfolgt, damit der Zeitraum, in dem für unsere Gemeindearbeit nur der große Saal zur Verfügung steht und in dem sicherlich eine große Kreativität und hohe Flexibilität in den Gruppen und Kreisen notwendig ist, möglichst kurz ist.

Allerdings werden von der ursprünglichen Vision eines kleinen Gemeindezentrums an der Kirche mit Sicherheit einige Abstriche erfolgen müssen, denn die Maßnahme Kinderkrippe sowie die energetische Sanierung und zeitgemäße Ausstattung der bestehenden Gruppenräume werden die Kirchengemeinde nach ersten Schätzungen ca. 180.000 Euro kosten. Dieses Geld wird bei der Sanierung der Kirche sowie den dort geplanten Baulichkeiten fehlen!  

 Evangelisches Gemeindehaus und

                                                             Innenrenovierung der Alten Dorfkirche

Laudenbach an der Bergstraße  

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