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März 2023

Die Einweihung von renovierter Kirche und neuem Gemeindehaus feiern wir am 02.04.2023, ab 14:30 Uhr

06.09.2021

Die Kirchenrenovierung hat begonnen - die Bildergalerie teilt sich jetzt auf in Gemeindehaus und Kirche

Januar 2021

Nach Auswertung der Umfrageergebnisse hat der Kirchengemeinderat beschlossen, dass der Chorbogen diesen Spruch erhalten soll:
JESUS CHRISTUS SPRICHT + ICH BIN DAS LICHT DER WELT

Dezember 2020

Ideen und Beschlüsse aus dem Kirchengemeinderat
Umfrage
zum neuen Spruch im Chorbogen bis 01.01.2021

18.09.2020

Wir feiern Richtfest - leider coronabedingt nur in kleinem Kreis. Natürlich gibt es dazu auch Bilder und einen Pressebericht.

Juli 2020

Planungsstand zur Kirchenrenovierung: Vorschau mit Bildern

27.04.2020

Der Gemeinderat der Kommune Laudenbach hat die Ausführungsplanung für den Platz südlich des Gemeindehauses beschlossen. Den Pressebericht über die Sitzung finden Sie hier.  

15.04.2020

Die Wände des Untergeschosses werden gegossen.

30.03.2020

Die Rohbauarbeiten beginnen: Zu erkennen sind schon die Lage der Außenwände des Gemeindehauses sowie das Fundament für den Aufzugsschacht. Siehe » Bildergalerie

03.03.2020

Pfahlgründung - Die Pfähle werden einzeln gegossen, das bedeutet: Bohren bis acht Meter Tiefe, Flüssigbeton einpressen, warten bis zum Abbinden. Ein Einrammen der geplanten 155 Pfähle ist wegen der Bodenerschütterungen und der damit verbundenen Gefahren für die umliegenden Gebäude nicht möglich.

26.02.2020

Knochenfunde auf unserer Baustelle: Die Kirchengemeinde und die politische Gemeinde sind sich bewusst, dass es ein großes Interesse an der historischen Einordnung der Knochenfunde gibt. Die Verwaltung und die Evangelische Kirchengemeinde werden daher gemeinsam eine Altersuntersuchung der gefundenen Knochen in Auftrag geben, um dem großen Interesse nach diesem historischen Erbe nachzukommen.

17.01.2020

Erster Spatenstich!

13.12.2019

In den Weinheimer Nachrichten wird über den geplanten Baubeginn berichtet: 20. Januar 2020.

27.11.2019

Im Kirchengemeinderat sind die Aufträge für Erd- und Rohbauarbeiten, Gerüstbauarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdecker- und Spenglerarbeiten, Verglasungsarbeiten,  Klinkerarbeiten, Betonfertigteile, Estricharbeiten, Elektroarbeiten, Heizungsanlage, Sanitärarbeiten, Lüftungsanlage und Aufzugsanlage vergeben worden. Das sind 80% der Bauleistungen. Vorausgegangen sind intensive Verhandlungen mit den Anbietern, um mögliche Einsparungen auszuloten und die Baufreigabe durch den EOK. 

17.09.2019

Der Evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe hat die kirchenaufsichtliche Projektgenehmigung für unsere Baumaßnahme erteilt. Damit ist die Zusage der landeskirchlichen Baubeihilfe und Darlehen aus Mitteln des Bauprogramms verbunden. Der nach Prüfung der Angebote überarbeitete Finanzierungsplan sieht ein Kostenvolumen von 2.161.222 EUR vor. Die Kirchengemeinde muss davon  424.722 EUR aus Eigenmitteln aufbringen.

10.04.2019

Im Bauausschuss haben wir Verstärkung bekommen: Kirchengemeinderätin Isabelle Ferrari ist für Matthias Fried in den Ausschuss gewählt worden. Herr Fried lässt ja derzeit sein Amt im Leitungsgremium ruhen, bringt sich aber im Bauausschuss weiterhin für die Kirchengemeinde ein. Dazu ist er vom Kirchengemeinderat am 10.04.2019 berufen worden.

09.04.2019

Der Erbbauvertrag mit der Gemeinde Laudenbach ist geschlossen worden, d.h. die Kirchengemeinde hat nun das Recht, auf dem nördlichen Teil der Grünfläche vor der Kirche ein Gemeindehaus entsprechend der vorliegenden Planung zu errichten. Damit wurde eine wichtige Hürde überwunden: jetzt kann das Architekturbüro mit der Ausschreibung der Bauleistungen, die auch eine für Auftraggeber und Auftragnehmer verbindliche Terminplanung beinhaltet, beginnen.

26.02.2019

Die Bäume und Sträucher im Bereich der Baustelle für das Gemeindehaus wurden heute gefällt. Die Planungen für unser neues Gemeindehaus schreiten zügig voran. Wir sind zuversichtlich, dass die Bauarbeiten noch in diesem Frühjahr/ Sommer beginnen können. Um das Vorhaben nicht noch weiter zu verzögern, müssen jetzt die Vorbereitungen getroffen werden – und dazu gehört das Freilegen der zukünftigen Baufläche einschließlich eines angemessenen Arbeitsraumes.

15.01.2019

Die Genehmigung des Bauantrages für das Gemeindehaus wurde kurz vor Weihnachten erteilt. Das Architekturbüro erstellt derzeit die Ausführungsplanung.
Wir gehen davon aus, dass in Kürze mit der Gemeinde der noch erforderliche Erbpachtvertrag abgeschlossen werden kann – und wir sind optimistisch, dass nach der Winterpause der erste Spatenstich erfolgt.
Inwieweit eine Nachbareinwendung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und die beim Verwaltungsgericht anhängige Klage von drei Personen, die seinerzeit das Bürgerbegehren mit unterzeichnet haben, zu weiteren zeitlichen Verzögerungen führt, vermögen wir nicht zu beurteilen. Klar ist, dass jeder Tag Verzögerung unser Gemeindeleben belastet und bei der derzeitigen Entwicklung im Baugewerbe die Kosten steigen lässt.

07.09.2018

Der Bauantrag für das Gemeindehaus wurde bei der Gemeinde Laudenbach am 07.09.2018 eingereicht.

Da der Antrag in allen wesentlichen Teilen mit der vorab gestellten Bauvoranfrage übereinstimmt, darf man davon ausgehen, dass einer schnellen Genehmigung keine Hindernisse entgegenstehen.

Nach Vorlage der rechtskräftigen Baugenehmigung wird die Gemeinde Laudenbach mit der evangelischen Kirchengemeinde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom Mai 2016 einen Erbbauvertrag abschließen, so dass dann auch die Planung zügig umgesetzt werden kann.

Parallel hierzu wird der Bauantrag für die Innenrenovierung der Kirche vorbereitet, wenn auch nach derzeitigem Planungsstand der Neubau des Gemeindehauses und die Kirchenrenovierung in zwei unterschiedlichen Bauabschnitten erfolgen werden.

07.07.2018   

Auch nach einem sechsstündigen moderierten Mediationsverfahren konnten sich der Kirchengemeinderat (KGR) und die Vertreter der Bürgerinitiative nicht auf eine gemeinsame Lösung des Konfliktes einigen.

Die Kritik am gewählten Entwurf beinhaltete von Anfang an vor allem:

  • Sicht auf die Kirche wird nach Ansicht der Gegner massiv eingeschränkt
  • Gefährdung der Besucher durch die Lage unmittelbar an der B3
  • Gestaltung der Fassade harmoniert nicht mit der denkmalgeschützten Kirche.

Die beiden letzten Kritikpunkte wurden von den Planern aufgegriffen und kreative Lösungen geschaffen. Der Bürgerinitiative (BI), die sich Ende letzten Jahres gegründet hat, um einen Bürgerentscheid zu erreichen, gehen diese nicht weit genug.

Die Durchführung des Bürgerentscheids wurde allerdings von der politischen Gemeinde als rechtlich unzulässig abgewiesen. Die BI hat daraufhin angeboten, auf rechtliche Schritte gegen diesen Entscheid zu verzichten, wenn der KGR bereit ist, in einem moderierten Prozess einen Kompromiss mit der BI zu finden. In einem Vorgespräch zur Mediation verpflichtete sich der KGR, eine dabei gefundene Lösung auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen (Baurecht, Kosten, Zustimmung EOK u.a.) und gegebenenfalls entsprechend umzusetzen, die BI sicherte zu, auf eine Klage gegen den Entscheid der politischen Gemeinde zu verzichten, unabhängig davon, ob der gefundene Kompromiss umsetzbar ist oder nicht.

Das Mediationsgespräch fand am 7. Juli statt. Es war paritätisch mit je fünf Mitgliedern des KGR und der BI besetzt. Herr Prof. Dr. Peschges führte die Moderation nach einem von ihm entwickelten Verfahren durch. Zuvor hatte er ausdrücklich seine Unparteilichkeit erklärt.

Verschiedene Lösungsvarianten wurden vorgestellt und darüber abgestimmt. Nach Stunden konzentrierten Arbeitens schien eine Lösung zum Greifen nah, scheiterte dann aber letztlich am Festhalten der BI an einem Mindestabstand von 3 m zum Gehweg und Forderungen zur Änderung der Gestaltung, obwohl die vom KGR vorgeschlagene Lösung – 1-m Abstand – im letzten Abstimmungsgang von den fünf am Ende verbliebenen Lösungsvorschlägen die höchste Stimmenanzahl erhielt.

Ein Alternativvorschlag der Mitglieder des KGR, der zwischen der 1m- und 3 m-Linie lag, wurde von Prof. Dr. Peschges mit der Begründung abgelehnt, er sei den Mitgliedern der BI nicht vermittelbar, da sie ursprünglich einen weit größeren Abstand gefordert hatten.

Der KGR konnte sich der von Prof. Dr. Peschges als Ergebnis der Mediation vorgeschlagenen 3 m- Lösung aus diesen Gründen nicht anschließen:

  • Die von Prof. Dr. Peschges vorgenommene „Auswertung“ des letzten Abstimmungsganges sowie die Ablehnung eines weiteren Lösungsvorschlages mit einem unter der 3 m-Linie liegenden Abstand konnte nicht akzeptiert werden.
  • In der abschließenden Vereinbarung sollte festgeschrieben werden, dass die BI noch vor Ablauf der Frist Klage gegen die Gemeinde Laudenbach erhebt, die sie nach Umsetzung der Planänderungen zurückziehen würde. Damit widersprach sie ihrer im Vorgespräch gemachten Zusicherung eines Verzichts auf rechtliche Schritte.
  • Bei der Gemeindeversammlung Ende Januar hat sich eine überwältigende Mehrheit der Gemeindeglieder dafür ausgesprochen, dass der KGR die Planungen zum Neubau eines Gemeindehauses im Wesentlichen dem vorliegenden Entwurf entsprechend vorantreibt. Mit einer Zustimmung zu einem bei der Moderation auf fragwürdige Weise entstandenen Ergebnis und der dazu formulierten Vereinbarung hätte der KGR dem Auftrag der Gemeindeversammlung nicht entsprochen.

Wir bedauern, dass eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden konnte. Das Gespräch bot einen guten Rahmen, Argumente sachlich auszutauschen und den Standpunkt des anderen zu sehen. Wir danken allen Teilnehmern und dem Moderator Herrn Prof. Dr. Peschges für ihre Bereitschaft, eine Einigung zu versuchen.

01.05.2018

Der Gemeinderat Laudenbach hat in seiner Sitzung am 20.04.2018 die eingereichten Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig erklärt. Die Kirchengemeinde hätte keine Sorge gehabt, sich einem Bürgerbegehren zu stellen, mehrere Rückmeldungen aus der Gemeinde und Gespräche mit denen, die in der Kirchengemeinde Verantwortung übernommen haben, vor allem aber die Veranstaltung Ende Januar haben ein eindeutiges Meinungsbild ergeben: Das Projekt wird breit getragen.

Die Kirchengemeinde hofft sehr darauf, dass die Entscheidung des Gemeinderates rechtlich nicht zu beanstanden ist und kein Terminverzug durch Einsprüche zu befürchten ist. 

Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Fortsetzung des Projekts. Gleichzeitig beschäftigen wir uns intensiv auch mit den Einwendungen der Kritiker.

Zu den Einzelheiten lesen Sie unseren Flyer »

14.03.2018

Die Baurechtsbehörde in Hemsbach hat unsere Bauvoranfrage positiv beschieden.

20.02.2018

Sichtbarkeit der Kirche – Abstand zur Straße – Größe – Denkmalschutz – diese Punkte vor allem werden von den Standortkritikern genannt, um ihre Ablehnung des Gemeindehauses an der vorgesehenen Stelle zu begründen.

Um jeden Zweifel auszuräumen, dass das Bauvorhaben grundsätzlich wie geplant realisiert werden kann, haben wir einen Bauvorbescheid beantragt.

Bauordnungsrechtlich wird über das Vorhaben beim Baurechtsamt in Hemsbach entschieden. Wie beim richtigen Bauantrag ist die Gemeinde Laudenbach zu einer städtebaulichen Stellungnahme aufgerufen. Darüber wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Februar 2018, 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses beraten. Die Sitzung ist öffentlich.

06.02.2018

Einige Schlagzeilen sind über die Gemeindeversammlung am vergangenen Mittwoch in Umlauf und uns würden auch noch mehr einfallen. An dieser Stelle möchten wir aber einfach danke sagen für Ihre überwältigend hohe Teilnahme, für Ihre Meinungen und den Mut, diese auch auszusprechen. Ihre Kritik haben wir gehört und nehmen sie ernst.

Wir sind froh, dass die Mehrheit der Kirchengemeinde – Ihre und unsere Mehrheit – daran glaubt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In Ihrem Auftrag werden wir alles daransetzen, das Gemeindehaus und die Kirchenrenovierung zügig voranzubringen.

27.01.2018

Warum wollen wir gerade dieses Gemeindehaus? Lesen Sie dazu unseren neuesten Newsletter

14.01.2018

Die evangelische Kirchengemeinde Laudenbach lädt ein zu einer außerordentlichen Gemeindeversammlung am Mittwoch, den 31. Januar 2018 um 20:00 Uhr in der Marin-Luther-Kirche (an der B3)

Tagesordnung: 

  1. Vorstellung der Anregungen der „Gemeindehaus-Initiative“
  2. Protokollführung- und Ausfertigung
  3. Stand der Auftragslage
  4. Verschiedenes

Die Gemeindeversammlung findet gemäß Art. 22 (3) Satz 2 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche Baden vom 28.04.2017 statt (Einberufung einer Gemeindeversammlung auf Verlangen von mindestens 20 wahlberechtigten Gemeindegliedern)

Wir wünschen uns ein möglichst repräsentatives Meinungsbild aus der Kirchengemeinde: Kommen Sie und reden Sie mit – es geht um die Zukunft unseres Gemeindelebens!

11.01.2018

Alle Zeitungsartikel und Leserbriefe der Weinheimer Nachrichten zum Gemeindehaus Laudenbach finden Sie jetzt hier auf unserer Webseite unter der Rubrik Presse

18.12.2017

Am 13.12.2017 hat der Kirchengemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen, dass der Vorschlag „Gemeindehaus in der Rose“ nicht weiter geprüft wird. 
Ausschlaggebend für diese Entscheidung waren vor allem die Lage des Gebäudes, seine Größe, der Erhaltungszustand, die Denkmalschutzauflagen und die Stellungnahme der Landeskirche, nach der eine Genehmigung für einen Kauf des Anwesens aus baufachlicher Sicht nicht in Aussicht gestellt werden kann (siehe auch Dialog).

Der Kirchengemeinderat hat außerdem den Architektenvertrag mit dem Büro Wandel Lorch GmbH beschlossen. Der Vertrag ist im Vorfeld vom Evang. Oberkirchenrat – Abteilung Kirchenbau - nach den entsprechenden Richtlinien der Landeskirche intensiv geprüft worden. Es wird darin unter anderem festgelegt, dass die Gesamtkosten der Baumaßnahme den Betrag von 1,7 Mio. EUR nicht überschreiten dürfen.

 06.12.2017

Auf dem für den Bau des Gemeindehauses vorgesehenen Grundstück wurde der Baugrund untersucht  -  eine wichtige Voraussetzung für die Entscheidung, ob hier  gebaut werden kann. Sobald es ein Ergebnis gibt, erfahren Sie es hier.

26.11.2017

Die von der „Gemeindehaus-Initiative“ organisierte Veranstaltung am Dienstag, den 28. November, erfolgt ohne vorherige Absprache mit dem Kirchengemeinderat. Dieser wird daher an dem Treffen nicht teilnehmen. Wie im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach bereits angekündigt, wird Anfang des neuen Jahres eine Gemeindeversammlung stattfinden, in der das Bauvorhaben Gemeindehaus und Kirchenrenovierung noch einmal vorgestellt und diskutiert wird. In der Advents- und Weihnachtszeit möchten wir Ruhe und Stille einkehren lassen, um uns auf die wesentlichen Dinge im Leben zu konzentrieren.  

 Evangelisches Gemeindehaus und

                                                             Innenrenovierung der Alten Dorfkirche

Laudenbach an der Bergstraße  

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